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Rechtskonforme Rentenberatung

Wir sind zugelassene Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 10 RDG) mit besonderer Sachkunde im Sozialrecht. Die Erstberatung rechnen wir nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Der Preis richtet sich nach Umfang und Komplexität des Falls.

Sie wollen Ihre Ansprüche sichern und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen? Wir sind die Experten zum Thema Rente und Sozialversicherung.

Konkret beraten wir zum Übergang in die Altersrente, Krankengeld/ Arbeitslosigkeit/ Schwerbehinderung & Aufhebungsvertägen


Tel. Terminvereinbarung: 0177 675 90 28

Tim Buber

Gerichtlich zugelassener Rentenberater

„Oft kann ich meinen Kunden Tipps geben, um mehr Rente zu bekommen. Auch wenn es mal nur 40 Euro sind, kommt über die Dauer des Rentenbezugs einiges zusammen. Und es ist es doch ein schönes Gefühl, wenn man später die Rente bekommt, die einem wirklich zusteht.“