Rentenarten 2026: Voraussetzungen und Rentenalter im Überblick

Welche Rentenarten gibt es und wann kann man in Rente gehen? Hier finden Sie die wichtigsten Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Sonderregelungen verständlich auf einen Blick.

Altersrenten: Wann kann ich in Rente gehen?

Regelaltersrente

  • Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit
  • Für Jahrgänge ab 1964: 67 Jahre
  • Bei regulärem Beginn ohne Abschläge

Rente mit 63: Altersrente für langjährig Versicherte

  • Mindestens 35 Versicherungsjahre
  • Für Jahrgänge ab 1964 frühestens ab 63 Jahren
  • Abschlagsfrei ab 67 Jahren
  • 0,3 % Abschlag pro Monat, maximal 14,4 %

Die Abschläge gelten dauerhaft.

Altersrente nach 45 Versicherungsjahren

  • Mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre
  • Für Jahrgänge ab 1964 ab 65 Jahren
  • Abschlagsfrei
  • Kein früherer Beginn mit Abschlägen möglich

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Mindestens 35 Versicherungsjahre
  • Für Jahrgänge ab 1964 abschlagsfrei ab 65 Jahren
  • Frühestens ab 62 Jahren mit Abschlägen
  • Maximal 10,8 % Abschlag

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

  • Grundsätzlich 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage bzw. anrechenbaren gleichgestellten Zeiten
  • Für Jahrgänge ab 1964 grundsätzlich ab 62 Jahren

Für ältere Jahrgänge können andere Altersgrenzen gelten.

Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen bei Krankheit

Volle Erwerbsminderungsrente

  • Unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
  • Grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit
  • Grundsätzlich 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren

Gesetzliche Ausnahmen sind möglich.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

  • Unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig
  • Grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit
  • Grundsätzlich 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren

Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden
  • Der bisherige Beruf kann gesundheitlich nicht mehr ausreichend ausgeübt werden
  • Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Hinterbliebenenrenten: Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente

Kleine Witwen- oder Witwerrente

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
  • Verstorbene Person erfüllte grundsätzlich die Wartezeit oder bezog bereits Rente
  • Nach neuem Recht grundsätzlich höchstens 24 Monate

Große Witwen- oder Witwerrente

Zusätzlich muss grundsätzlich mindestens eine Voraussetzung erfüllt sein:

  • maßgebliches Mindestalter erreicht,
  • erwerbsgemindert oder
  • Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren.

Bei einem Todesfall 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und 6 Monaten.

Halbwaisen- und Vollwaisenrente

  • Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr
  • Unter bestimmten Voraussetzungen bis höchstens zum 27. Lebensjahr
  • Zum Beispiel während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst

Erziehungsrente

  • Kann nach dem Tod eines geschiedenen Ehepartners infrage kommen
  • Keine erneute Heirat
  • Erziehung eines Kindes und weitere gesetzliche Voraussetzungen
  • Grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit im eigenen Rentenkonto

Besondere Renten und Leistungen für Bergleute

Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit

  • Besondere knappschaftliche Voraussetzungen
  • Grundsätzlich 5 Jahre Wartezeit
  • Grundsätzlich 3 Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren

Rente für Bergleute ab 50 Jahren

  • Mindestens 50 Jahre alt
  • Mindestens 25 Jahre mit bestimmten Arbeiten unter Tage bzw. gleichgestellten Zeiten
  • Weitere gesetzliche Voraussetzungen

Knappschaftsausgleichsleistung

  • Sonderleistung für bestimmte Beschäftigte im Bergbau
  • Kann insbesondere nach Ende einer knappschaftlichen Beschäftigung ab 55 Jahren relevant sein
  • Besondere Versicherungs- und Beendigungsgründe sind erforderlich

Historische Rentenarten und Übergangsregelungen

Altersrente für Frauen

Nur noch für bestimmte ältere Geburtsjahrgänge und Übergangsfälle relevant.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

Nur noch für bestimmte ältere Geburtsjahrgänge und gesetzliche Übergangsfälle relevant.

Weitere Vertrauensschutzregelungen

Je nach Geburtsjahr und Versicherungsverlauf können besondere Übergangsregelungen gelten.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rentenrechtliche Prüfung. Maßgeblich sind die persönlichen Versicherungszeiten und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

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Imas Nuotiz
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Sehr nette Beraterin. Genau alles erklärt. Das beste für mich rausgeht. Sehr zu empfehlen.
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Roland Sappa
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Sehr Kompetent ,sehr zu empfehlen
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Bernd Klee
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Alles sehr gut 👍🏻
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Manfred Römer
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Die Beratung war fundiert, realistisch und humorvoll rübergebracht, trotz des trockenen Themas. Klaus hat alle Fragen beantwortet und natürlich Tipps zum weiteren Vorgehen bis zur eigentlichen Rente gegeben, was will man mehr.
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Gerd Koch
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Sehr gute Beratung mit besten Fachkenntnissen 100% Weiterempfehlung. Danke Herr Klaus Rahe für das tolle Seminar und die super Unterlagen
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Uwe Haarmann
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Herr Buber bringt die Informationen strukturiert und ausführlich rüber, sodass man dem Thema gut folgen kann.