Ausbildung im Rentenkonto richtig nachweisen
Haben Sie eine berufliche Ausbildung gemacht? Der Arbeitgeber hat Sie dann bei der Rentenversicherung angemeldet und von Ihrem Ausbildungsentgelt wurden auch erste Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt.
Daher sind diese Zeiten auch fast immer bereits im Versicherungsverlauf enthalten. Allerdings weiß die Deutsche Rentenversicherung nicht, ob es sich dabei um Zeiten für eine berufliche Ausbildung handelt.
Sie möchten professionelle Unterstützung, um die Rente zu bekommen, die Ihnen wirklich zusteht?
Wir sind zugelassene Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 10 RDG) mit besonderer Sachkunde im Sozialrecht. Unsere Beratung geht weit über die Leitung der Deutschen Rentenversicherung hinaus, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht genau auf Ihre individuelle Situation eingehen kann und darf.
Die Erstberatung rechnen wir nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Wir sichern Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten auf.




