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Riester-Reform 2026: Was Sparer jetzt zur neuen privaten Altersvorsorge wissen müssen
Der Bundestag hat die Riester-Reform 2026 beschlossen. Was sich bei Altersvorsorgedepot, Zulagen, bestehenden Riester-Verträgen und ab 2027 ändern soll.
Artikel erstellt am: 04.05.2026
Die private Altersvorsorge soll grundlegend umgebaut werden. Der Bundestag hat die Reform bereits am 27. März 2026 beschlossen. Noch ist das Gesetz aber nicht endgültig, denn die Zustimmung des Bundesrates steht aus. Für Sparer ist trotzdem schon jetzt wichtig, was sich ab 2027 ändern soll und was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert.
Bundestag hat die Reform beschlossen, aber noch nicht endgültig
Die Bundesregierung will die bisherige Riester-Förderung durch neue, flexiblere Produkte ersetzen. Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Nach den offiziellen Informationen der Bundesregierung steht die Zustimmung des Bundesrates aber noch aus.
Damit gilt: Die Reform ist politisch weit vorangekommen, aber noch nicht abschließend in Kraft. Wer sich mit privater Altersvorsorge beschäftigt, sollte deshalb zwischen bereits beschlossenem Bundestagsstand und noch ausstehendem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unterscheiden.
Was sich bei der privaten Altersvorsorge ändern soll
Kern der Reform ist ein neues Altersvorsorgedepot. Damit sollen künftig auch Anlagen ohne klassische Garantie gefördert werden, zum Beispiel breit gestreute Fonds oder ETF. Ziel ist eine höhere Renditechance in der Ansparphase.
Zusätzlich soll es ein Standarddepot geben. Dieses soll besonders einfach aufgebaut sein und für Menschen gedacht sein, die keine komplexen Anlageentscheidungen treffen wollen. Für dieses Standardprodukt ist eine Kostenobergrenze vorgesehen: Die jährliche Renditeminderung durch Kosten soll im Schnitt höchstens 1,0 Prozent betragen.
Neben dem Depot-Modell sollen weiterhin auch Garantieprodukte möglich bleiben. Dort sollen je nach Vertragsmodell 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Start der Auszahlungsphase abgesichert sein.
So soll die neue Förderung aussehen
Auch bei der Förderung ist ein deutlicher Umbau geplant. Nach dem aktuellen Stand soll für eigene Beiträge bis 360 Euro im Jahr eine Grundzulage von 50 Cent je eingezahltem Euro gezahlt werden. Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr sollen es noch 25 Cent je Euro sein. Die maximale Grundzulage läge damit bei 540 Euro jährlich.
Für Kinder ist weiterhin eine zusätzliche Förderung vorgesehen. Künftig soll ein Elternteil pro eingezahltem Euro bis 300 Euro auch 1 Euro Kinderzulage erhalten. Maximal sollen so 300 Euro je Kind möglich sein.
Außerdem ist ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für junge Menschen geplant, die vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließen.
Wer künftig profitieren könnte
Die Reform soll den Kreis der Förderberechtigten erweitern. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums sollen künftig auch viele Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.
Für viele Leser mit Blick auf die Rente ist aber auch ein anderer Punkt wichtig: Wer bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht, gehört nach dem derzeitigen FAQ-Stand nicht zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis der neuen Förderung.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert
Für bereits abgeschlossene Riester-Verträge soll Bestandsschutz gelten. Das heißt: Alte Verträge laufen nicht automatisch aus und müssen auch nicht gekündigt werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn grundsätzlich weiterführen.
Nach dem bisherigen Stand soll auch ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderung möglich sein. Ob das sinnvoll ist, hängt aber vom jeweiligen Vertrag ab. Denn bei einem Wechsel können Kosten anfallen. Genau deshalb dürfte für viele Sparer später nicht nur die neue Förderung interessant sein, sondern auch die Frage, wie teuer ein Wechsel tatsächlich wäre.
Ab wann die neuen Produkte kommen sollen
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen nach den offiziellen Angaben ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Vorher können Verbraucher die neuen Depot- oder Garantieprodukte also noch nicht regulär abschließen.
Fazit
Die Riester-Reform 2026 ist eines der wichtigsten aktuellen Vorsorgethemen für Sparer. Der Bundestag hat den Umbau der privaten Altersvorsorge zwar bereits am 27. März 2026 beschlossen. Endgültig ist das Gesetz aber noch nicht, weil der Bundesrat noch zustimmen muss. Klar ist schon jetzt: Ab 2027 sollen neue Altersvorsorgedepots, einfachere Förderregeln und mehr Flexibilität kommen. Für bestehende Riester-Sparer dürfte vor allem der Bestandsschutz wichtig sein.
Quellen
- Bundesregierung, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/fragen-und-anworten/reform-private-altersvorsorge-2400072
- Deutscher Bundestag, Beschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge vom 27. März 2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-de-altersvorsorge-1136982
- Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
- BMAS, Hinweis zu bestehenden Riester-Regeln und Bestandsschutz: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Zusaetzliche-Altersvorsorge/private-altersvorsorge-staatliche-foerderung-art.html




