Wie unterscheidet sich unser Bericht zu den Informationen in Rentenauskunft und Renteninformation?

Unser individueller Bericht unterscheidet sich von Rentenauskunft und Renteninformation, um Dich bestmöglich zu beraten.
Unser Online-Programm baut auf den Informationen der Rentenauskunft und Renteninformation auf und ergänzt diese. Wir beziehen zudem Angaben in das Programm mit ein, die der Rentenversicherung nicht vorliegen oder für deren Bereiche diese nicht zuständig ist. Diese Angaben kombinieren und analysieren wird, um diese im Anschluss zu verarbeiten. Wir fokussieren uns auf die Informationen, die für Dich wichtig sind! Die Ergebnisse arbeiten wir auf und stellen sie übersichtlich in einem Bericht mit grafischen Abbildungen dar.

Zusätzlich lässt sich mit dem Programm auf einfache Art und Weise Altersteilzeit umfänglich darstellen.Dabei werden sowohl die gesetzlichen als auch die tariflichen Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen berücksichtigt.
Insbesondere die folgenden Punkte finden Berücksichtigung:

  • Der frühste Zeitpunkt für das Ende der Altersteilzeit
  • Der späteste Zeitpunkt für des Ende der Altersteilzeit
  • Der frühste Beginn der Altersteilzeit
  • Die längst mögliche Dauer der Altersteilzeit (wenn zutreffend) vor:
    • dem frühsten Rentenbeginn mit Abschlag
    • dem frühsten Rentenbeginn ohne Abschlag
    • der Regelaltersrente
  • Berechnung der Rentenhöhe unter Berücksichtung der ermittelten Altersteilzeit entsprechend des zugrunde zu legenden Höherversicherungsbetrags für die Rentenversicherung

Durch die einfache Berechnung lassen sich unterschiedliche Ausstiegswege planen und miteinander vergleichen. Mit der Nutzung des Online-Rechners können Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen den Kolleginnen und Kollegen Wege aufzeigen, die die Rentenversicherung nicht aufzeigen kann.

Die Informationen der Rentenversicherung enthalten keinerlei Informationen zur Altersteilzeit. Auch in persönlichen Beratungsterminen bei der Rentenversicherung bekommt man dazu keine Informationen, da es nicht Aufgabe der Rentenversicherung ist, zur Altersteilzeit zu beraten und die tariflichen Regelungen dort auch nicht bekannt sind.

Du kannst dir hier einen Beispielbericht und unsere Produktbeschreibung herunterladen.

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