Angebote

Für jede Situation das passende Angebot: Seminare, Workshops, Berechnungen, Beratungen

Die Beschäftigten gehen
mit oder ohne
Vorruhestand in Rente

Seminare 1)
Grundlagen zu
Vorruhestand und Rente

Rente:
Was ist möglich vor 67?
(3 Tage)
Vorruhestand:
Was ist möglich vor der Rente?
(3 Tage)
Altersteilzeit:
Früher ausscheiden
(3 Tage)
Ausgleichzahlungen und Wertguthaben
(2 Tage)
Verschiedene Wege:
Was bleibt brutto und netto?
(3 Tage)

Es läuft nicht rund,
der AG plant
vielleicht etwas …

Seminar 1)
Sozialplan rentennah
IG Metall BIZ Sprockhövel

Sozialplan &
„Freiwilligenprogramme“ für
rentennahe Beschäftigte
(jeweils 2 Tage)
Teil 1:
Rentenbeginne und
Vorruhestandsregelungen:
Planungs- und
Berechnungshilfen zur
Vermeidung unnötiger
Verluste
Teil 2:
Ermittlung von Verlusten verschiedener Ausstiegwege
und deren Ausgleich

Personalabbau wurde
angekündigt oder
steht bevor

Klausurtagung 1), 2)
Crashkurs zu Sozialplan
und Vorruhestand

Unnötige Verluste bei
Übergängen in die
Rente vermeiden:
(2 Tage)
▪ Mit welchen Wegen
kommen die Beschäftigten
in die Rente?
▪ Betriebsbezogene
Berechnungen

Verhandlungen zum
Personalabbau mit dem AG
stehen an

Vorbereitung der Verhandlungen 2)

Diskussion und Berechnung unterschiedlicher Vorruhestandsmodelle
Erstellung einer
Verhandlungsstrategie
Vorbereitung von Präsentationen
zur Unterstützung in den
Verhandlungen

Verhandlungen zum
Personalabbau werden
geführt

Begleitung der Verhandlungen 2)

Verhandlungshinweise zu
den Vorruhestandswegen
Formulierungsvorschläge
für Sozialplan
Begleitende Berechnungen
der Auswirkungen
während Verhandlungen
Leitfaden:
In welcher Phase
ist was zu tun?

Die Beschäftigten wählen
einen der vereinbarten Wege
aus dem Sozialplan

Individuelle Beratung der Beschäftigten 3)

▪  Allgemeine Infoveranstaltung
(ca. 3 bis 4 h)
– Rentenbeginne
– Rentenhöhe
– Auswirkung von Vorruhestand
▪  Persönlicher Vorruhe-
standsbericht
– Rentenbeginne
– Rentenhöhe
– Auswirkung des vorzeitigen
Ausstiegs
– Vergleich unterschiedlicher
Wege
▪  Persönliches Beratungs-
gespräch
– Erklärung des Vorruhe-
standsberichts
– Klärung individueller Fragen

§80 (3) und §111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§37 (6) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Regelung im Sozialplan

Anspruch nach:
1) §37 (6) BetrVG
2) §80 (3) und §111 BetrVG
3) Regelung im Sozialplan