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Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge: Was Sparer jetzt wissen müssen
Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Für Verbraucher wichtig: Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten, neue Produkte sollen ab 1. Januar 2027 starten.
Artikel erstellt am: 11.05.2026
Was jetzt beschlossen ist
Die Reform der privaten Altersvorsorge ist einen entscheidenden Schritt weiter. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist das Gesetz parlamentarisch durch. Formal kann es jetzt nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Im Kern soll die bisherige Riester-Welt für neue Abschlüsse ab 2027 durch modernere, flexiblere Vorsorgeprodukte ergänzt und weitgehend abgelöst werden. Ziel der Reform ist es, private Altersvorsorge einfacher, renditestärker und verständlicher zu machen.
Neue Produkte ab 2027 geplant
Nach den Plänen sollen Anbieter die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten können. Neu ist vor allem das sogenannte Altersvorsorgedepot. Damit sollen Bürger künftig auch mit Aktien, Fonds und ETF staatlich gefördert fürs Alter sparen können.
Wer mehr Sicherheit möchte, soll weiter Garantieprodukte wählen können. Künftig sind dabei nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums sowohl Produkte mit 100 Prozent Garantie als auch Modelle mit 80 Prozent Garantie vorgesehen. Zusätzlich ist ein Standarddepot geplant, das mit klaren Voreinstellungen und begrenzten Kosten vor allem für weniger erfahrene Sparer gedacht ist.
Wichtig dabei: Das Gesetz ermöglicht auch ein öffentlich angebotenes Standarddepot. Die konkrete Umsetzung dafür muss aber noch per Verordnung geregelt werden.
Zulagen werden deutlich umgebaut
Für viele Leser ist die neue Förderung der wichtigste Punkt. Künftig soll die Grundzulage deutlich einfacher berechnet werden:
Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro pro Jahr gibt es 50 Cent Zulage.
Für weitere Einzahlungen von 361 bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent je Euro.
Die maximale Grundzulage steigt damit auf bis zu 540 Euro im Jahr.
Auch bei der Kinderzulage ändert sich etwas. Künftig soll ein Elternteil für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro pro Kind zusätzlich 1 Euro Kinderzulage erhalten. Die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind wird damit schon bei 25 Euro Monatsbeitrag erreicht.
Für junge Sparer bleibt außerdem ein zusätzlicher Anreiz vorgesehen: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, soll einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus erhalten.
Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen
Für viele Menschen kurz vor oder im Ruhestand ist vor allem diese Nachricht wichtig: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts überstürzen. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums gilt für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch werden, Bestandsschutz.
Das heißt: Ein bestehender Riester-Vertrag kann wie bisher weitergeführt werden. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umstellung. Ein Wechsel in die neue Förderung oder in ein neues Produkt soll zwar möglich sein, ist aber eine freiwillige Entscheidung und sollte wegen möglicher Wechselkosten genau geprüft werden.
Wer von der Reform profitieren könnte
Die Reform richtet sich nicht nur an klassische Arbeitnehmer. Künftig sollen auch viele Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein. Das ist eine der wichtigsten Erweiterungen gegenüber dem bisherigen System.
Für Verbraucher bedeutet das: Der Kreis der Menschen, die staatlich gefördert privat vorsorgen können, soll größer werden. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass die private Altersvorsorge nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist, nicht ihr Ersatz.
Fazit
Die Bundesratszustimmung vom 8. Mai 2026 macht aus der Reform der privaten Altersvorsorge ein konkretes Vorhaben mit klarer Zielrichtung. Für Sparer ist vor allem wichtig, dass ab 2027 neue Produkte mit mehr Renditechancen starten sollen, die Förderung einfacher wird und bestehende Riester-Verträge nicht verloren gehen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss jetzt nicht handeln. Wer neu vorsorgen will oder einen Wechsel erwägt, sollte die endgültige Verkündung des Gesetzes und später die konkreten Angebote der Anbieter genau vergleichen.
Quellen:
- Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/wirksam-regieren/reform-private-altersvorsorge-2400072
- Bundesfinanzministerium FAQ: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
- Deutscher Bundestag zum Altersvorsorgedepot: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
- Beschlussempfehlung des Finanzausschusses: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104996.pdf
- Bundesrats-Drucksache 206/1/26: https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0206-1-26.pdf
- Berichterstattung zur Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/reform-der-privaten-altersvorsorge-nimmt-letzte-huerde-14661




