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Pflege von Angehörigen kann die Rente erhöhen

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hilft nicht nur im Alltag, sondern kann damit auch die eigene spätere Rente verbessern. Die Deutsche Rentenversicherung erinnert jetzt daran, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge zahlt. Das kann sogar für Menschen im Ruhestand noch interessant sein.

Artikel erstellt am: 11.05.2026

Wann Pflege sich auf die Rente auswirkt

Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai hat die Deutsche Rentenversicherung Bund am 11. Mai 2026 auf einen Punkt hingewiesen, den viele nicht kennen: Wer Angehörige nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt, kann dadurch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen oder erhöhen.

Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Außerdem muss der Pflegeaufwand wenigstens 10 Stunden pro Woche betragen und auf mindestens zwei Tage verteilt sein. Wer daneben noch arbeitet, darf laut DRV regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

 

Wie viel Plus bei der Rente möglich ist

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zahlt in solchen Fällen die Pflegekasse die Rentenbeiträge für die Pflegeperson. Die Beitragshöhe hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung bezogen werden.

Die DRV nennt für 2026 monatliche Rentenversicherungsbeiträge zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro. Ein Jahr Pflegetätigkeit kann dadurch einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von 7,04 bis 37,27 Euro begründen. Wie hoch das Plus im Einzelfall ausfällt, richtet sich also nach den konkreten Pflegebedingungen.

 

Wichtig auch für Pflegende im Ruhestand

Besonders interessant ist ein Hinweis für Menschen, die bereits eine Altersrente beziehen. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Beitragszahlung durch die Pflegekasse normalerweise. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer statt einer Vollrente eine Teilrente bezieht, kann weiter Rentenbeiträge aus der Pflegetätigkeit erhalten.

Laut DRV reicht dafür schon eine Teilrente von 99,99 Prozent der Vollrente. Anders gesagt: Wer auf 0,01 Prozent seiner Vollrente verzichtet, kann sich weitere Beiträge aus der Pflege sichern. Die daraus entstehende Rentenerhöhung wirkt sich dann jeweils zum 1. Juli des Folgejahres aus. Nach dem Ende der Pflegetätigkeit kann wieder eine Vollrente bezogen werden.

 

Pflege kann auch für Reha-Ansprüche wichtig sein

Die Pflegezeiten zählen nicht nur für die spätere Rente. Sie können auch für die sogenannte Mindestversicherungszeit wichtig sein. Diese Wartezeit ist entscheidend, damit überhaupt Ansprüche auf Rente oder Reha-Leistungen entstehen können.

Zusätzlich weist die DRV darauf hin, dass pflegende Angehörige eine eigene Reha beantragen können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die pflegebedürftige Person sogar mit in eine Reha-Klinik aufgenommen oder in einer nahegelegenen Pflegeeinrichtung versorgt werden.

 

Was Betroffene jetzt tun sollten

Damit Rentenbeiträge aus der Pflege fließen, muss die pflegebedürftige Person Leistungen bei ihrer Pflegekasse beantragen. Außerdem muss die Pflegeperson den Fragebogen zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ausfüllen. Erst auf dieser Grundlage prüft die Pflegekasse, ob Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

 

Fazit

Die Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Pflege von Angehörigen ist nicht nur eine große persönliche Leistung, sondern kann auch bei der eigenen Alterssicherung helfen. Gerade wer wegen der Pflege beruflich kürzertritt oder bereits im Ruhestand ist, sollte prüfen, ob Rentenbeiträge über die Pflegekasse möglich sind.

 

Quellen