
Pflege von Angehörigen kann die Rente erhöhen
11/05/2026
Pflege von Angehörigen kann die Rente erhöhen
11/05/2026
Rente im Ausland: Was beim Umzug in ein EU-Land für die deutsche Rente gilt
Wer in einem anderen europäischen Land arbeitet oder den Ruhestand dort verbringen will, muss um die deutsche Rente meist nicht fürchten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zum Europatag nochmals darauf hingewiesen, dass Rentenzeiten in Europa koordiniert werden und die deutsche Rente in den allermeisten Fällen auch im EU-Ausland weitergezahlt wird.
Artikel erstellt am: 15.05.2026
Was der aktuelle Anlass ist
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hat am 8. Mai 2026 zum Europatag darauf aufmerksam gemacht, dass Arbeitnehmer und Rentner innerhalb Europas sozial abgesichert bleiben. Nach Angaben des Trägers wurden Ende 2025 rund 56.000 Renten ins Ausland gezahlt; bei internationalen Sprechtagen im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzgebiet wurden im Jahr 2025 rund 1.200 Personen beraten.
Wann die deutsche Rente im EU-Ausland weiterläuft
Für viele Leser ist die wichtigste Nachricht: Wer dauerhaft in ein Land der Europäischen Union zieht, bekommt seine deutsche Rente in den allermeisten Fällen weiterhin in voller Höhe. Das gilt auf den DRV-Seiten ausdrücklich auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Rentenversicherung weist aber zugleich darauf hin, dass es im Einzelfall Abzüge geben kann, etwa wenn der deutsche Rentenanspruch teilweise auf besonderen ausländischen Zeiten beruht.
Wie Arbeitszeiten im Ausland für die Rente zählen
Wer in mehreren europäischen Ländern gearbeitet hat, kann davon ebenfalls profitieren. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass deutsche und ausländische Versicherungszeiten für die Prüfung des Rentenanspruchs zusammengerechnet werden können. Wichtig ist aber: Jedes Land zahlt seine eigene Rente selbst. Eine gemeinsame „Europarente“ gibt es nicht.
Was Betroffene vor dem Umzug klären sollten
Trotz der meist günstigen Regeln sollte niemand einen Umzug oder Rentenantrag ins Ausland ohne Vorbereitung angehen. Die DRV rät ausdrücklich dazu, sich vorab beraten zu lassen. Geklärt werden sollten vor allem der richtige Zeitpunkt des Rentenantrags, mögliche Besonderheiten bei ausländischen Versicherungszeiten sowie Fragen zur Steuer, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Für diese Punkte verweist die Rentenversicherung auf Finanzämter und Krankenkassen.
Fazit
Die aktuelle DRV-Erinnerung zum Europatag ist für viele Menschen mit Auslandsplänen nützlich: Ein Umzug in ein EU-Land führt bei der deutschen Rente meist nicht zu Nachteilen. Wer jedoch im Ausland gearbeitet hat oder den Wohnsitz verlegt, sollte die Details früh prüfen, weil Rentenanspruch, Rentenbeginn und mögliche Abzüge vom Einzelfall abhängen können.




