Altersrente für besonders langjährig Versicherte

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Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Info

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Für die 45 Jahre werden berücksichtigt:
▪ Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit Minijobs - ohne eigene Beitragsaufstockung allerdings nur anteilig
▪ Pflichtbeiträge für Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
▪ Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag oder für nicht erwerbsmäßige Pflege von Januar 1992 bis März 1995
▪ Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld, Leistungen bei Krankheit (z.B. Kranken- oder Verletztengeld) oder Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (z.B. Arbeitslosengeld), die gleichzeitig Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten sind; wenn Sie die Leistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bekommen haben, wird diese Zeit nur berücksichtigt, wenn die Leistung durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt war.
▪ Ersatzzeiten
▪ freiwillige Beiträge, wenn insgesamt 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden; das gilt jedoch nicht, wenn Sie die freiwilligen Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gezahlt haben und gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
Dagegen werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet:
▪ Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II
▪ Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
▪ Anrechnungszeiten ohne Bezug von Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel während der Ausbildungssuche oder eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs)
Wer vor 1953 geboren wurde, konnte die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für von 1953 bis 1963 geborene Versicherte wird die Altersgrenze schrittweise, wie in der Tabelle gezeigt, angehoben. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze dann wieder bei 65 Jahren.
Geburts­jahr
An­hebung um Monate
An­hebung auf Alter *
1953
2
63/2
1954
4
63/4
1955
6
63/6
1956
8
63/8
1957
10
63/10
1958
12
64/0
1959
14
64/2
1960
16
64/4
1961
18
64/6
1962
20
64/8
1963
22
64/10
1964
24
65/0
* Alter in Jahren und Monaten
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen.