Altersrente für langjährig Versicherte

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Altersrente für langjährig Versicherte

Info

Vorzeitige Rente mit Abschlag

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wurden Sie nach 1948 und vor 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67.
Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.
Geburts­jahr
An­hebung um Monate
An­hebung auf Alter *
Abschlag bei Renten­beginn mit 63
1953
7
65/7
9,3%
1954
8
65/8
9,6%
1955
9
65/9
9,9%
1956
10
65/10
10,2%
1957
11
65/11
10,5%
1958
12
66/0
10,8%
1959
14
66/2
11,4%
1960
16
66/4
12,0%
1961
18
66/6
12,6%
1962
20
66/8
13,2%
1963
22
66/10
13,8%
1964
24
67/0
14,4%
* Alter in Jahren und Monaten
Vertrauensschutz: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden und vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Für Bergleute ist der Rentenbezug frühestens ab 62 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent möglich, wenn Sie vor 1964 geboren wurden und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte werden neben Ihren eigenen Beitragszeiten vor allem auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern mitgezählt.
Auch Zeiten aus Minijobs zählen für die Wartezeit. Haben Sie die Beiträge währenddessen nicht selbst aufgestockt, werden diese Zeiten jedoch nur anteilig berücksichtigt.
Außerdem werden auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgerechnet.
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen können (zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium).