Altersrente für schwerbehinderte Menschen

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Info

Da es für schwerbehinderte Menschen besonders schwer ist, auf dem Arbeitsmarkt einen passenden Arbeitsplatz zu finden, und ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zulässt, können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachgewiesen. Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.
Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65. Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch nehmen.
Geburts­jahr
An­hebung um Monate
An­hebung auf Alter *
Frühster Rentenbeginn mit 10,8% Abschlag
1953
7
63/7
60/7
1954
8
63/8
60/8
1955
9
63/9
60/9
1956
10
63/10
60/10
1957
11
63/11
60/11
1958
12
64/0
61/0
1959
14
64/2
61/2
1960
16
64/4
61/4
1961
18
64/6
61/6
1962
20
64/8
61/8
1963
22
64/10
61/10
1964
24
65/0
61/0
* Alter in Jahren und Monaten
Vertrauensschutz: Wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente vorzeitig bereits mit 61 in Anspruch nehmen.