Altersteilzeit ermöglicht einen früheren Ruhestand
Altersteilzeit ist ein beliebtes Modell in den letzten Jahren vor der Rente. Damit wird die Arbeitszeit reduziert und der Ruhestand kann früher beginnen. In dem Altersteilzeitgesetz sind dafür Rahmen- und Mindestbedingungen geregelt.
Habe ich Anspruch auf Altersteilzeit?
Ein Anspruch auf Altersteilzeit leitet sich aus dem Altersteilzeitgesetz nicht ab.
Ein Anspruch auf Altersteilzeit kann sich aus Vereinbarungen oder Verträgen ergeben. Das können Betriebsvereinbarungen, Personalvereinbarungen oder Tarifverträge sein.
Es ist auch möglich, ohne geltende Vereinbarungen oder Tarifverträge Altersteilzeit zu vereinbaren. Dafür kann ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getroffen werden.
Was ist in dem Altersteilzeitgesetz geregelt?
In dem Altersteilzeitgesetz sind die Rahmen- und Mindestbedingungen festgelegt, die bei Altersteilzeit zu berücksichtigen sind. Damit soll älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in die Rente ermöglicht werden. Einen Zuschuss der Agentur für Arbeit – wie es ihn früher mal gab – gibt es nicht mehr.
Voraussetzung und Wesen der Altersteilzeit
▪
Für die Vereinbarung von Altersteilzeit ist die Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer notwendig. Wenn eine Partei nicht zustimmt, kann es keine Altersteilzeit geben.
▪
Über die gesamte Dauer der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit halbiert. Es kann zum Beispiel die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden auf 4 Stunden halbiert werden. Es ist auch möglich im Wechsel eine Woche voll zu arbeiten und eine Woche frei zu haben. Beliebt ist auch das sogenannte Blockmodell. Bei dem Blockmodel wird die Altersteilzeit in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase unterteilt. Bei einer 6-jährigen Altersteilzeit würde jede Phase 3 Jahre betragen. Bei Beginn der Arbeitsphase im Alter von 57 Jahren könnte die Freistellungsphase somit im Alter von 60 Jahren beginn und mit 63 Jahren enden.
Dauer und Lage der Altersteilzeit
In dem Altersteilzeitgesetz sind die folgenden Rahmenbedingungen festgelegt:
▪
Altersteilzeit darf frühestens im Alter von 55 Jahren beginnen.
▪
Am Ende der Altersteilzeit muss der Anspruch auf ein Altersrente bestehen. Das früheste Ende liegt somit oft im Alter von 63 Jahren.
▪
Altersteilzeit muss spätestens mit Erreichen der Regelaltersrente enden. Der Beginn der Regelaltersrente ist abhängig vom Geburtsdatum. Er steht auf der Renteninformation, die jährlich von der Rentenversicherung verschickt wird. Die Regelaltersrente für jemanden der 1964 geboren wurde, liegt im Alter von 67 Jahren. Somit ergibt sich die maximale Dauer aus dem frühsten Beginn mit 55 und dem spätesten Ende mit 67: also 12 Jahre. Personen, die vor 1964 geboren wurden, können früher in die Regelaltersrente, wodurch sich eine geringere Maximaldauer ergibt.
In Betriebs- oder Personalvereinbarungen und Tarifverträgen wird die Dauer oft eingeschränkt. Das kann sich durch einen späteren Beginn, eine Maximaldauer oder ein früheres Ende ergeben.
Aufstockung von Entgelt und Rentenversicherungsbeiträgen
Durch die Halbierung der Arbeitszeit ergibt sich auch ein geringeres Entgelt und geringere Rentenversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Entgelt und die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken.
▪
Das Entgelt muss um mindestens 20% des Regelarbeitsentgelts aufgestockt werden.
▪
Die Rentenversicherungsbeiträge müssen um mindestens 80% aufgestockt werden.
In Betriebs- oder Personalvereinbarungen und Tarifverträgen sind häufig höhere Aufstockungen vereinbart.
Tim Buber hat in der Abschlussprüfung vom Sachkundelehrgang Rentenberater über das Thema Altersteilzeit referiert und wurde nach bestandener Prüfung vom OLG Düsseldorf im Jahr 2019 als Rentenberater in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
Und übrigens: Die Auswirkung von Altersteilzeit auf die Höhe der zu erwartenden Rente ist in der Regel geringer als erwartet. Bei einem Jahresentgelt in Höhe von rund 40.000 Euro schmälert ein Jahr Altersteilzeit die Rente um nicht mal 4 Euro.