Auswirkungen eines verfrühten Renteneintritts
Früher in Rente gehen zu können ist der Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jedoch können voreilige Entscheidungen zu schwerwiegenden Folgen führen. Der Renteneintritt sollte eine wohl überdachte Entscheidung sein und keinesfalls zu voreilig in Anspruch genommen werden. Als Betriebsrat oder sonstige betriebliche Interessenvertretung ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen in ihren Fragen gut beraten werden. Die Auswirkungen eines verfrühten Renteneintritts möchten wir Dir im folgenden Beispiel erläutern:
Schon ein Monat früher in Rente gehen macht einen Unterschied
Im ersten Fall wird die Rente mit 64 Jahren in Anspruch genommen. Die Bruttorente beträgt ab diesem Zeitpunkt bis zum Lebensende 1.911€. Da es sich bei der Altersgrenze von 64 Jahren um den individuellen, erstmöglichen Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente handelt, werden zu diesem Renteneintritt keinerlei Abschläge fällig.
Im zweiten Fall wird die Rente im Alter von 63 Jahren und 11 Monaten in Anspruch genommen. Die Bruttorente ist im Vergleich zum vorherigen Fall auf 1.764€ gesunken. Der Grund dafür ist, dass Abschläge in Höhe von 7,5% auf die Rentenhöhe fällig werden.
Schon ein Monat, der früher in Rente gegangen wird kann also, wie unser Beispiel zeigt, einen monatlichen Rentenverlust von 147€ bis zum Lebensende bedeuten. Dies ist der Grund, warum der Renteneintrittszeitpunkt wohl überdacht werden sollte.
Betriebsräte können ihre Kollegen und ihre Kolleginnen, nachdem sie unsere Seminare besucht haben, über einen möglicht sinnvollen Zeitpunkt für den Renteneintritt beraten. Unser Online-Programm unterstützt Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und andere betriebliche Interessenvertretungen dabei, genau diese individuell sinnvollen Zeitpunkte zu bestimmen. Auf Basis eines individuellen Berichts werden mögliche Renteneintrittszeitpunkte bestimmt, bei denen die oben Aufgeführte Problematik nicht zum tragen kommt. Derweilen wird unser Online-Programm um ein Angebot für Privatpersonen ausgeweitet. Für die individuelle Beratung von Privatpersonen besteht die Möglichkeit einen Rentenberater zu kontaktieren, der über die relevanten Fragen zur Rente berät.