Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge

Crashkurs – Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge

Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge

Öfter als es wünschenswert ist, kommt es dazu, dass der Betriebsrat eine Vereinbarung zum Interessensausgleich und zum Sozialplan mit dem Arbeitgeber treffen muss. Um unnötige Nachteile für ältere Beschäftigte zu vermeiden, ist es wichtig, alle Möglichkeiten im Rahmen des Übergangs in die Rente zu kennen und letztlich auch durchzusetzen. In diesem Seminar/Webinar erfahrt Ihr alles Wichtige rund um die verschiedenen Wege in die Rente.

Für wen?
Für alle betrieblichen Interessenvertretungen
Welche Inhalte?

  • Rentenbeginne und deren Auswirkung auf die Rentenhöhe
  • Vorruhestandsregelungen
    • Altersteilzeit (früher aufhören – mehr Rente)
    • Transfergesellschaft
    • Arbeitslosigkeit (Sperre, Bezugsdauer, Ruhen/Anrechnung von Abfindungen)
  • Entlassungsentschädigung – Welche Regelung ist wann am günstigsten?
    • Abfindung
    • Wertguthaben
    • Ausgleich von Abschlägen
  • Weitere Tipps
Ausführliche Unterlagen hier klicken!
Voraussetzungen

Keine besonderen
Wie lange?

1 Tag

Wann? Wo? Bildungswerk

INHALTSBEISPIELE:

Die verschiedenen Rentenbeginne und deren Auswirkung auf die Rentenhöhe

Es gibt verschiedene Zeitpunkte an denen jemand in Rente gehen kann. Diese sind abhängig vom Geburtsdatum, den erfüllten Mindestversicherungszeiten und einen eventuellen Grad der Behinderung. Hieraus ergeben sich drei wichtige Rentenbeginne mit verschiedenen Rentenhöhen.
Rentenbeginn und Rentenhöhe 1 Rentenbeginn und Rentenhöhe 2
In diesem Beispiel anhand eines im Dezember 1961 geborenen Versicherten, wird erstens deutlich, dass es sehr lohnenswert ist, eine abschlagsfreie Rente anzustreben und zweitens, dass der Rentenzuwachs danach – gemessen an zwei Jahren Mehrarbeit – nicht mehr besonders erheblich ist.

Tipp: Im Sozialplan regeln, dass ein abschlagfreier Rentenbeginn erreicht werden kann.

Altersteilzeit

Zum Thema Altersteilzeit gibt es von uns ein sehr informatives YouTube-Video: „ALTERSTEILZEIT: Früher aufhören und mehr Rente bekommen“. Diese Inhalte und noch mehr sind natürlich auch Teil des Seminars/Webinars.

Steueranteil an der Abfindung

Die auf eine Abfindung zu zahlenden Steuern sind abhängig von der Art und der Höhe der Einkünfte im Jahr der Auszahlung.

Tipp: Im Sozialplan regeln, dass die Betroffenen den Auszahlungszeitpunkt selbst bestimmen können!
Dies kann zu beträchtlichen Steuereinsparungen führen, wie folgendes Beispiel aufzeigt:
Auszahlung im Dezember:

Auszahlung im Dezember

Auszahlung im Januar:

Auszahlung im Januar

* z.v.E.: zu versteuerndes Einkommen
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass eine um einen Monat verzögerte Auszahlung mit diesen konkreten Beispielzahlen zu einer Steuerersparnis von 13.299 € führt. Statt eines Steuersatzes von 47%, der anteilig auf die Abfindung entfällt, wenn Jahresverdienst und Abfindung gemeinsam besteuert werden, ergibt sich – wenn beides getrennt besteuert wird – ein Steueranteil von nur etwa 20%.