Infografik Zuschläge (sv-frei)

Unterschiedliche Entgelte in Arbeits- & Freistellungsphase

Altersteilzeit und Zuschläge: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entscheiden sich dafür Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Die meisten entscheiden sich dabei dafür, die Altersteilzeit durch das Blockmodell zu gestalten, um faktisch früher in Rente gehen zu können. Vielen ist dabei jedoch nicht bewusst, dass sich die Entgelte in Arbeits- und Freistellungsphase zum Teil unterscheiden können. In diesem Beitrag möchten wir darauf eingehen, wie sich die Entgelte in den beiden Phasen unterscheiden können, wenn ein Teil des Entgeltes in der Arbeitsphase aus sozialversicherungsfreien Zuschlägen besteht.

Sozialversicherungsfreie Zuschläge

Zu den sozialversicherungsfreien Zuschlägen die vor und während der Altersteilzeit anfallen können, gehören in der Regel die variablen Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeitszuschläge. Machen diese ein Teil des monatlichen Entgeltes aus, birgt dies den Vorteil für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, dass sich deren Höhe in der Arbeitsphase nicht halbiert, wie dies bei anderen Entgelten der Fall ist. Die variablen sozialversicherungsfreien Zuschläge stehen damit in der Arbeitsphase in voller Höhe zur Verfügung. Altersteilzeit und Zuschläge lassen sich damit in der Arbeitsphase ohne besondere Probleme vereinbaren.

Dass die Zuschläge in voller Höhe zur Verfügung stehen, sagt jedoch noch nichts über variierende monatliche Entgelte aus. Offensichtlich ist, dass sich die monatlichen Entgelte in der Arbeitsphase unterscheiden können. Die Höhe des Entgeltes in der Arbeitsphase hängt neben den festen Entgelten und den möglichen sozialversicherungspflichtigen Zuschlägen davon ab, wie viele Nacht- Feiertags- oder Sonntagsschichten über den Monat übernommen wurden. So kann jeden Monat ein unterschiedliches Entgelt zustande kommen.

Anders als bei den sozialversicherungspflichtigen Zuschlägen, werden die sozialversicherungsfreien Zuschläge während der Freistellungsphase nicht in der durchschnittlichen Höhe der letzten 12 Monate der Arbeitsphase ausgezahlt. Zum Bedauern vieler Arbeitnehmer/*innen entfallen die Gelder komplett. Das Entgelt ist über die Freistellungsphase demnach konstant, aber geringer als in der Arbeitsphase.

Was es bei sozialversicherungspflichtigen Zuschlägen zu beachten gilt und wie sich das Entgelt gestaltet, erfährst Du hier