Infografik Zuschläge (sv-pflichtig)

Unterschiedliche Entgelte in Arbeits- & Freistellungsphase

Zuschläge und Altersteilzeit: Viele Arbeitnehmer/*innen sind im Glauben darüber, dass sie während sie in Altersteilzeit sind immer das gleich hohe Entgelt bekommen. Doch gerade, wenn sie die Altersteilzeit nach dem Blockmodell in Anspruch nehmen, ist dies nicht immer der Fall. In diesem Beispiel möchten wir darauf eingehen, wie unterschiedliche Entgelte in der Altersteilzeit zustande kommen, wenn ein Teil des Entgeltes aus sozialversicherungspflichtigen Schichtzuschlägen oder aus Leistungsentgelten besteht.

Sozialversicherungspflichtige Schichtzuschläge & Leistungsentgelte

Bei sozialversicherungspflichtigen Schichtzuschlägen wie dem Spätarbeitszuschlag oder bei schwankenden Leistungsentgelten, ändert sich jeden Monat das Altersteilzeit-Entgelt und die Aufstockung. Wir möchten Dir das Ganze anhand der oben stehenden Grafik für das Blockmodell erläutern. Zu beachten ist dabei, dass oben eine reine Bruttobetrachtung stattfindet.

In der Arbeitsphase der Altersteilzeit kann sich das Entgelt von Monat zu Monat teilweise stark unterscheiden. Denn neben dem festen Entgelt, welches in der Höhe pro Monat fix und konstant ist, macht auch das sozialversicherungspflichtige variable Entgelt eine Teil der Endsumme aus. Die Höhe des variablen Entgeltes hängt jeden Monat z.B. davon ab, wie viel Spätarbeitszuschlag durch Spätarbeit oder wie viel leistungsbasiertes Entgelt mir zusteht. Zuschläge und Altersteilzeit lassen sich also in der Arbeitsphase ohne weitere Problematik vereinbaren.

Anders als in der Arbeitsphase der Altersteilzeit, ist das Entgelt in der Freistellungsphase jeden Monat gleich hoch. Die Summe des Entgeltes setzt sich dabei auch wieder aus dem festen Entgelt zusammen und dem sozialversichungspflichtigen variablen Entgelt. Dies ist jedoch streng genommen nicht mehr variabel, da sich dessen Höhe durch den Durchschnitt der variablen Entgelte der letzten 12 Monate der Arbeitsphase ergibt und damit jeden Monat in der Freistellungsphase konstant ist. Somit ergibt sich ein gleich hohes Entgelt jeden Monat in der Freistellungsphase.

Das Beispiel lässt sich nur auf Entgelte mit sozialversicherungspflichtigen Sichtzuschlägen übertragen. Wie sich das Ganze bei Nacht-,Sonntags- und Feiertagszuschlägen verhält erläutern wir dir hier