Sozialplan/Freiwilligenprogramm

Sozialplan / „Freiwilligenprogramm“ und die Folgen

Ein Ausstieg über ein sogenanntes Freiwilligenprogramm oder einen Sozialplan führt oft zu finanziellen Nachteilen bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die durch die Zahlung einer Abfindung abgemildert werden sollen. Die Abfindung wird oft nach der folgenden Formel ermittelt:
Betriebszugehörigkeit (Jahre) × Monatsentgelt (€) × Faktor
Z. B. 30 Jahre × 4.000 € × 1,2 = 144.000 €
Dabei orientiert sich die Höhe der Abfindung nicht an den tatsächlichen Verlusten, die der Person entstehen. Das führt dazu, dass einzelne Personen auch nach Zahlung der Abfindung hohe Verluste haben, während andere unter dem Strich sogar mehr haben, als wenn sie weiter gearbeitet hätten.
Wir bieten Beratung zum Thema Sozialplan / „Freiwilligenprogrammen“ an:

Auswirkungen eines Sozialplans

Auf dieser Seite zeigen wir die finanziellen Auswirkungen eines Sozialplans für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und die zusätzlichen Erfolge unserer Beratung. Die Auswertung basiert auf einer Beratung von 44 Personen durch Clever in Rente in einem Betrieb, in dem der Ausstieg über Transfergesellschaft oder Altersteilzeit, ggf. mit anschließender Arbeitslosigkeit, erfolgte.
In dem Diagramm „Verluste bis zum 85. Lebensjahr“ sind die Nettoverluste dargestellt, die den betroffenen Personen entstehen, wenn sie über die Regelungen im Sozialplan ausscheiden. Die Einbußen ergeben sich aus dem Vergleich zu einer Weiterbeschäftigung bis zum geplanten Rentenbeginn. Die Verluste betragen im Durchschnitt 75.000 € (netto). Der maximale Verlust liegt bei 200.000 €.
Tendenziell ist zu erkennen, dass die älteren Beschäftigten geringere Verluste haben:
Grafik: Verluste ohne Abfindung
Abb. 1 – Verluste bis zum 85. Lebensjahr (→ von jünger nach älter)
Kuriosität: In einem Fall führt der Ausstieg über den Sozialplan dazu, dass diese Person finanziell sogar besser gestellt ist, als wenn sie bis zum geplanten Rentenbeginn weitergearbeitet hätte. Diese Person stand zum Zeitpunkt der Beratung wenige Monate vor dem Rentenbeginn. Durch die Transfergesellschaft bezieht diese Person über den angepeilten Rentenbeginn Einkünfte, die über der eigentlichen Rente liegen. Zusätzlich erhöhen die gezahlten Rentenversicherungs­beiträge noch die zukünftige Rente.

Abfindung zum Ausgleich der Verluste?

Zum Ausgleich der Verluste ist in diesem Betrieb eine Abfindung gezahlt worden, die sich im Wesentlichen aus der oben genannten Formel ergibt. Zusätzlich ist ggf. noch eine Sprinter­prämie gezahlt worden. In dem Diagramm „Verluste nach Abfindung“ sind die Höhe der individuellen Abfindung und die danach verbleibenden Verluste dargestellt. Bei der Abfindung wurde berücksichtigt, dass diese steuerpflichtig ist. Es wurden pauschal 40% für Steuer und ggf. Soli abgezogen.
Es zeigt sich, dass die Abfindung bei 29 Personen (66%) die Verluste nicht annähernd ausgleicht. 10 Personen (23%) haben mit der Abfindung sogar mehr als sie bei einer Weiterbeschäftigung bis zum Rentenbeginn bekommen hätten. Lediglich in 5 Fällen (11%) liegen die angenommenen Netto-Abfindungen und die errechneten Verluste etwa in der gleichen Größenordnung. Es ist zu erkennen, dass die Abfindung sich nicht an den tatsächlich entstehenden Nachteilen orientiert.
Grafik: Reduzierung der Verluste durch Abfindung
Abb. 2 – Verluste nach Abfindung (→ von jünger nach älter)

Bei jedem Ausstiegsprogramm ist eine Beratung sinnvoll und führt oft zu höheren Einkünften!

In dem Diagramm „Verluste nach Abfindung und Beratungserfolg“ ist der Erfolg unserer Beratung zu sehen. Durch das Erkennen von Fallen und möglichen Fehlern, sowie den entsprechenden Hinweisen wie diese zu umgehen sind, können unnötige Verluste vermieden werden. Der Effekt des Beratungserfolgs ist teilweise höher als die erhaltene Abfindung. Die Verluste werden dadurch reduziert, bzw. kehren sich sogar ins Positive.
Es ist stark von der persönlichen Ausgangslage und dem Ausstiegszeitpunkt abhängig, ob wir mit der Beratung zu höheren Einkünften verhelfen können. Der Beratungserfolg basiert auf der gleichen Ausgangslage und kommt ohne zusätzliche Zahlungen zustande. In welchem Maße unsere Beratung zu höheren Einkünften führt, ist nicht maßgeblich von den Regelungen im Sozialplan abhängig.
Die Personen, denen wir keine Hinweise zur Verbesserung ihrer Einkünfte geben konnten, haben nach der Beratung immerhin die Klarheit, welche Auswirkungen der Ausstieg über die Regelung im Sozialplan hat und was er für sie bedeutet. Zusätzlich haben sie die Gewissheit, dass sie bei der Planung ihres persönlichen Weges in die Rente keine Fehler machen.
Grafik: Weitere Reduzierung der Verluste durch Beratung
Abb. 3 – Verluste nach Abfindung und Beratungserfolg (→ von jünger nach älter)

Erfolge durch die Beratung von Clever in Rente

Unsere Stärke ist die Suche nach den bestmöglichen Wegen in die Rente. Dabei ist die Ausgangssituation immer die getroffene Regelung des jeweiligen Sozialplans. Das zur Verfügung stehende Geld clever einzusetzen und damit bestehende Lücken, idealerweise bis zum Eintritt in eine abschlagsfreie Rente, zu überbrücken, ist sehr oft möglich.
Durch unsere Beratung konnten wir jeder zweiten Person (50%) Hinweise geben, die bei gleichen Ausgangsbedingungen zu höheren Einkünften führen.
Der Beratungserfolg summiert sich auf bis zu 50.000 € (netto) bis zum 85. Lebensjahr. Im Schnitt haben die Kolleginnen und Kollegen, denen wir Hinweise zu besseren Wegen in die Rente geben konnten, über 100 € mehr Rente pro Monat und 25.000 € mehr über den gesamten Zeitraum.
Grafik: Beratungserfolg
Abb. 4 – Beratungserfolg (→ von jünger nach älter)

Angebot | Ablauf | Preise der Beratung

Betriebliche Beratung bei Sozialplan / „Freiwilligen­programm“

Vorteile der Beratung für die rentennahen Beschäftigten ...

▪ gibt Klarheit über die persönliche Situation im Bezug auf Rente und Vorruhestand.
▪ gibt Entscheidungshilfen zur Auswahl zwischen verschiedenen Wegen.
▪ gibt Sicherheit und Gewissheit.
▪ hilft unnötige Verluste zu vermeiden.
▪ erleichtert und beschleunigt die Entscheidung.

Beratung im Interessenausgleich / Sozialplan vereinbaren

Im Rahmen der Verhandlung zum Interessenausgleich / Sozialplan, kann der Beratungsanspruch im Sozialplan verankert werden; z. B. mit der folgenden Formulierung:
"Alle Personen, die zum Ausstiegsdatum das 55. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf die Teilnahme an einer Infoveranstaltung und eine persönliche Rentenberatung durch die Buber UG haftungsbeschränkt „Clever in Rente“, Am Wolfshahn 7, 42117 Wuppertal. Die anfallenden Kosten übernimmt der Arbeitgeber."
Unsere Expertise ist bei Gewerkschaften und Bildungswerken anerkannt. Daher haben sich bereits einige IG Metall Geschäftsstellen dafür eingesetzt, dass der Anspruch auf unsere Beratung im Sozialplan festgeschrieben wird.

Entlastung für den Betriebsrat, Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen!

Wenn der Anspruch auf Beratung im Sozialplan verankert ist, machen wir die Beratung, und Du und Dein Gremium könnt euch auf andere Dinge konzentrieren.

Inhalt der Beratung

▪ Allgemeine Infoveranstaltung (ca. 3 bis 4 h)
– Rentenbeginne
– Rentenhöhe
– Auswirkung von Vorruhestand

▪ Persönlicher Vorruhestandsbericht
– Rentenbeginne
– Rentenhöhe
– Auswirkung des vorzeitigen Ausstiegs
– Vergleich unterschiedlicher Wege

▪ Persönliches Beratungsgespräch
– Erklärung des Vorruhestandsberichts
– Klärung individueller Fragen

Preis

Ab 450 € pro Person zzgl. 1.250 € pro Infoveranstaltung (bis zu 25 Teilnehmer) und zzgl. Aufwandspauschale
Für eine Beschlussfassung kannst Du hier das Angebot runterladen:
Hast Du Fragen zu unserem Angebot oder möchtest ein Angebot erhalten? Dann schreibe eine Mail an kontakt@clever-in-rente.de.
Wir unterstützen Dich und Dein Gremium auch vor und während der Verhandlung:

BR-Klausur: Unnötige Verluste bei Übergängen in die Rente vermeiden (2 Tage)

▪ Grundlagen zu Renten, Vorruhestand und Kontenklärung
▪ Mit welchen Wegen kommen die Beschäftigten in die Rente?
▪ Betriebsbezogene Berechnungen

Preis

2.100 € pro Tag
Für eine Beschlussfassung kannst Du hier das Angebot runterladen:
Hast Du Fragen zu unserem Angebot oder möchtest ein Angebot erhalten? Dann schreibe eine Mail an kontakt@clever-in-rente.de.

Verhandlungsbegleitende Berechnungen

▪ Wie passen Vorruhestandsregelungen zu den jeweiligen Rentenbeginnen?
▪ Wie wirken Vorruhestandsregelungen bis zum Rentenbeginn und wie während des Bezugs?
▪ Vergleich verschiedener Vorruhestandsregelungen

Preis

Nach Aufwand
Für eine Beschlussfassung kannst Du hier das Angebot runterladen:
Hast Du Fragen zu unserem Angebot oder möchtest ein Angebot erhalten? Dann schreibe eine Mail an kontakt@clever-in-rente.de.
Sonstige Kosten
▪ + Fahrtkosten 1,00 €/km
▪ + ggf. Übernachtungskosten
▪   Alle Preise zzgl. MwSt.