Betriebsrente Abzüge Änderungen

Abzüge der sozialversicherungspflichtigen Betriebsrente – Änderungen 2020

Ab Januar 2020 haben sich gesetzliche Änderungen ergeben, welche die Abzüge der Betriebsrente, in Form von Sozialabgaben betreffen. Demnach werden viele Betriebsrentner und Betriebsrentnerinnen zukünftig entlastet. Vor allem die Krankenversicherungsbeiträge sind von den Änderungen betroffen. Hierdurch wird den Empfängern eine maximale Entlastung von ca. 25€ pro Monat ermöglicht, welche zusätzlich zur Verfügung steht.

Krankenversicherungsbeiträge

Die alte Regelung sah vor, dass bei einer Rente von über der Freigrenze in Höhe von 155,75€ pro Monat (2019), Krankenversicherungsbeiträge gemessen an der gesamten Rentenhöhe anfielen. Der Beitragssatz setz sich dabei aus dem regulären Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 %) und dem Zusatzbeitrag (in 2020 durchschnittlich 1,1 %) zusammen. Bei einer Rentenhöhe unter der Freigrenze, mussten dagegen keine Beiträge gezahlt werden.

Die neuen Regelungen hingegen legen als Bemessungsgrundlage nun nicht mehr den vollen Betrag zugrunde, wenn eine Rente von über 159,25€ empfangen wird. Nur die Höhe des Betrags, der den Freibetrag von 159,25€ übersteigt, wird zukünftig von Beiträgen zur Krankenversicherung betroffen sein. Dies entlastet die  Empfängerinnen und Empfänger von Betriebsrenten.

Zusätzlich zu den Krankenversicherungsbeiträgen setzen sich die Sozialversicherungsbeiträge der Betriebsrente aus den Beiträgen der Pflegeversicherung zusammen. Diese sind von keinen Änderungen betroffen und fallen in Höhe von 3,05% plus ggf. den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 %, gemessen an der gesamten Rentenhöhe an.

Beispiel

Das Beispiel zeigt, dass eine Person mit einer Rentenhöhe von 196€, vor der gesetzlichen Änderung, die gleiche Nettorente vor Steuern zu erwarten hatte wie jemand, der eine Rente in Höhe der Freigrenze (159,25€) bezog. Die gesetzlichen Änderungen für die Abzüge von Betriebsrenten sorgen ab 2020 dafür, dass die 159,25€ nun einen Freibetrag darstellen. Dadurch verbleibt bei einer Rentenhöhe von 196€ eine Nettorente vor Steuern von 184,25€, was einen Zugewinn von 25€ pro Monat darstellt.

Neben den Änderungen bei Betriebsrenten haben sich zum Jahresbeginn 2020 weitere Änderungen bezüglich der Sozialversicherung ergeben. Hier gelangst du zur einer Übersicht.