Wie verhält sich die Haftung bei Beratungen durch den Betriebsrat? Unter diesem Link findest du alle Informationen bezüglich der Haftung. Grundsätzlich können Betriebsräte Arbeitnehmer bedenkenlos und ohne Haftungsrisiko beraten. Einzig vor einer bewussten Falschberatung wird an dieser Stelle abgeraten.
FAQ Kategorie: Häufige Fragen zu unseren Seminaren
In dieser Kategorie befinden sich die häufigen Fragen zu unseren Seminaren
Wie erreicht euch mein Feedback zu den Seminaren am besten?
Wir erhalten immer gerne Feedback zu unseren Seminaren. Sollte einmal nicht alles klar geworden sein, dann kannst Du uns unter dieser E-Mail Adresse erreichen: info@clever-in-rente.de. Darüber hinaus freuen wir uns auch über eine positive Bewertung in den einschlägigen Suchmaschinen.
In meiner Nähe finden bis jetzt noch keine Seminare statt. Was kann ich tun?
Wenn bis jetzt noch keine Seminare in deiner Nähe stattfinden, prüfen wir gerne ein mögliches Angebot auch in deiner Nähe. Kontaktiere uns bezüglich deines Anliegens gerne unter info@clever-in-rente.de
Wann und wo die nächsten Seminare stattfinden, erfährst du über die Seminarübersicht
Kann ich auch als Privatperson an den Seminaren teilnehmen?
Unsere Seminare zum Thema Rente und Altersteilzeit richten sich an betriebliche Interessenvertretungen. Das Angebot für Privatpersonen befindet sich zurzeit noch im Aufbau. Um über alle aktuellen und relevanten Informationen bezüglich des kommenden Angebots informiert zu werden, kannst Du dich für unseren Newsletter eintragen.
An wen richten sich die Seminare?
Die Seminare richten sich an betriebliche Interessenvertretungen den Betriebsrat, Personalräte, oder Schwerbehindertenvertretungen. Für Privatpersonen entwickeln wir ein eigenes Angebot, welches auf private Interessen zugeschnitten ist
Sind die Seminareinhalte i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG?
Unsere Seminare decken die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG ab.
Demnach ist es nach § 37 Abs. 2 BetrVG möglich, dass sich die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreien lassen können. Der § 37 Abs. 3 BetrVG findet ebenso Anwendung
Über welche Bildungswerke kann ich die Seminare finden?
Unsere Seminare bieten wir immer zusammen mit einem Bildungswerk an. Eine Übersicht unserer Partner findest du hier. In der Regel lassen sich unsere Seminare über die Suchfunktion der jeweiligen Webseite des gewerkschaftlichen Bildungswerkes finden.
Eignet sich jedes Seminar für den Einstieg?
Auf unserer Seminarübersicht findest Du die typische Reihenfolge, nach der unsere Seminare belegt werden sollten. Das Seminar „Das kleine Einmaleins der Rente“ kann dabei optional vorangestellt werden, um ein solides Fundament und einen leichten Einstieg zu gewährleisten. Bei Auswahl eines Seminares in der Übersicht werden Dir zusätzlich die einzelnen Voraussetzungen auf der linken Seite aufgelistet.
Beispiel: Für das Aufbauseminar „Früher Ausscheiden mit Altersteilzeit “ sollte das Startseminar „Rente – Was ist möglich vor 67“ besucht worden sein.