Was unterscheidet einen Rentenberater von Versichertenältesten?

Rentenberater und Versichertenälteste unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Tätigkeiten.

Die ehrenamtlichen Versichertenältesten der Deutschen-Rentenversicherung helfen bei der Erstellung des Rentenantrags und nehmen diesen entgegen. Darüber hinaus können sie eine Kontenklärung durchführen.
Die Leistungen der Versichertenältesten sind unentgeltlich für Versicherte.

Im Gegensatz zu den Versichertenältesten handelt es sich bei Rentenberatern um Rechtsberater mit Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister. Die Voraussetzung für die Eintragung sind mindestens zwei Jahre praktische Sachkunde, sowie den Erwerb theoretischer Sachkunde, welche durch Prüfung nachgewiesen wird. Rentenberater dürfen ihre Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten und ihre Rentenansprüche klären. Sie arbeiten dabei unabhängig von der Deutschen-Rentenversicherung.

Wie du Versichertenälteste in deiner Nähe finden kannst, erläutern wir Dir hier oder gelange hier direkt zur Seite der Deutschen Rentenversicherung

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