Infografik Früher Zuhause und mehr Rente durch ATZ

Früher zu Hause und mehr Rente durch Altersteilzeit

Mit Altersteilzeit kann man teilweise weniger arbeiten und dabei sogar am Ende mehr Rente erhalten. In diesem Beitrag möchten wir Dir zwei Fälle gegenüber stellen um die Vorteile der Altersteilzeit aufzuzeigen. In dem einen Beispiel wird keine Altersteilzeit in Anspruch genommen, wogegen der andere Fall die positiven Auswirkungen und Aspekte der Altersteilzeit erläutert. Dabei werden die Beispiele aus der Perspektive betrachtet, dass eine Person möglichst früh in Rente gehen möchte. Diese Informationen können hilfreich sein, um Kolleginnen und Kollegen für das Thema Altersteilzeit zu sensibilisieren.
 
 

Fall 1: Renteneintritt ohne Altersteilzeit

Wenn der Renteneintritt ohne Altersteilzeit gestaltet wird, gibt es einen frühst möglichen Renten-Eintrittszeitpunkt. In unserem Beispiel ist der frühst mögliche Zeitpunkt in Rente zu gehen mit 63 Jahren. Jedoch gilt es dabei zu beachten, dass wenn der frühst mögliche Zeitpunkt in Anspruch genommen wird, dies in der Regel mit Abschlägen verbunden ist, welche die zukünftige Rentenhöhe mindern. In unserem Beispiel würde damit ein Rentenanspruch in Höhe von 1.609€ (brutto) entstehen, von dem Abschläge in der Höhe von 12,6%  abgezogen wurden.
 

Fall 2: Renteneintritt mit Altersteilzeit

Wird Altersteilzeit in Anspruch genommen und diese durch das Blockmodell gestaltet, gilt ebenso der frühste Renten-Eintrittszeitpunkt; mit 63 Jahren. In diesem Fall gestaltet sich die Renteneintrittsphase allerdings wie folgt: Ab dem Alter von 60,5 beginnt die Altersteilzeit mit der Arbeitsphase. In dieser zweijährigen Phase reduzieren sich die zu leistenden Arbeitsstunden nicht und die Tätigkeit wird ganz normal bis zu einem Alter von 62,5 Jahren fortgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Freistellungsphase der Altersteilzeit. In dieser Phase reduziert sich die zu leistende Arbeitszeit auf NULL. Durch die Freistellungsphase wird demnach faktisch ein verfrühter Renteneintritt ermöglicht. Während im oben aufgeführten Fall der Renteneintritt frühstens mit 63 Jahren möglich war, ermöglicht die Altersteilzeit einen Renteneintritt mit 62,5 Jahren. Die Freistellungsphase der Altersteilzeit überdauert ebenso einen Zeitraum von zwei Jahren, während dem das Altersteilzeit-Entgelt bezogen wird. Wie sich das ATZ-Entgelt zusammensetzt und welche Besonderheiten es zu beachten gilt, erfährst du hier. In unserem Fallbeispiel ist ab einem Alter von 64 Jahren ein Renteneintritt ohne Abschläge möglich. Die Freistellungsphase endet mit 64,5 Jahren. Der Vorteil ist offensichtlich: Durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit entfallen sämtliche Abschläge. Faktisch kann dafür jedoch ein halbes Jahr früher in Rente gegangen werden.Die Bruttorente erhöht sich folglich im Fall der Altersteilzeit um 274 Euro auf 1.883€
 
 

Fazit

Altersteilzeit birgt damit direkt zwei Vorteile. Bei den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht der Wunsch nach einem möglichst frühem Renteneintritt so sehr im Vordergrund, dass diese die Möglichkeit der Altersteilzeit nicht in Betracht ziehen. Genau deswegen ist es wichtig, dass Betriebsräte und sonstige betriebliche Interessenvertretungen dafür sorgen, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen für das Thema Altersteilzeit sensibilisiert werden.