Abzüge von der Rente sind keine Seltenheit, denn Sie unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Somit können Steuern und Solidaritätszuschlag anfallen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen ca. 11 % Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen. Ein Beispiel wird in diesem Video genauer erläutert.